Berlin hegt München ein

https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1277538.php

»Die Beschuldigten sollen daher darüber getäuscht haben, dass eine Person die Websites besucht hat (und nicht tatsächlich eine Software). Mangels Person läge dann aber keine Verletzung eines Persönlichkeitsrechts vor. Da sie diese Besuche außerdem bewusst vorgenommen haben sollen, um die IP‑Adressen‑Weitergabe in die USA auszulösen, hätten sie faktisch auch in die Übermittlung eingewilligt, so dass eben gerade kein datenschutzrechtlicher Verstoß mehr gegeben war, der eine Abmahnung hätte begründen können.«

Die Staatsanwaltschaft Berlin zieht dem Urteil des Landgerichts München die Zähne, mit einer sehr interessanten Begründung. Ich würde nämlich meinen, dass damit zumindest sehr vielen Abmahnbetrügereien ein Riegel vorgeschoben ist. Denn wenn man die nicht automatisieren darf, lohnen sie sich meist nicht.

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