Seit einer Entscheidung des Landgerichts München werden vermehrt Abmahnungen an Webseitenbetreiber verschickt, die Schriftarten von Google-Servern einbinden. Denn das Einbinden von dynamischen Webinhalten wie Google Fonts von US-Webdiensten ist ohne Einwilligung der Besucher rechtswidrig. Webseitenbetreiber können auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden.
Wir hatten hier im Blog zu diesem Urteil des Landgerichts München bereits berichtet. Und wie es zu erwarten war, gehen auf leistungslose Abzockerei spezialisierte Gestalten nun auf Webseitenbetreiber direkt los, anstatt sich an die Datenschutzbehörden zu wenden und zunächst dort um Abhilfe zu bitten. Klar, denen ist es an sich völlig egal, was mit ihrer IP geschieht, die wollen nur Kohle. Man kennt das alles ja schon seit den Kindertagen des Internets bis zum Erbrechen (Gravenreuth und andere), ich finde es empörend, dass das Landgericht München solcherart „Geschäftsgebaren“ auch noch fördert. Beschwerde an die Datenschutzbehörde, und wenn dann nicht Abhilfe geschaffen wird, Abmahnung, das wäre ja akzeptabel m.E. – aber so, wie es jetzt ist, ist es nur eine Einladung für die übliche zwielichtige Szene.
Deshalb noch einmal der Hinweis auf das Plugin OMGF von Daan van den Bergh für WordPress-Sites. Funktioniert perfekt, und für die meisten Anwendungsfälle reicht die kostenlose Version. Falls es mit der nicht klappt, oder Sie Support benötigen, können Sie eine Lizenz erwerben, erhältlich ab 19€ / Jahr. Daan ist übrigens sehr freundlich und hilfsbereit, wenn man für komplexere Anwendungsfälle mit den vielfältigen Einstellungen des Plugins Probleme hat.
(Falls Sie kein WordPress nutzen, nochmals der Hinweis auf unseren ersten Artikel zur Problematik, dort sind auch Lösungsansätze für andere Szenarien beschrieben.)