Fälscher oder Besserwisser?

https://www.raewellmann.de/veroeffentlichung/kann-die-faelschung-eines-covid19-impfpasses-gem-34-stgb-notstand-gerechtfertigt-sein.html

Bezogen auf die Fälle der Covid19-Impfpassfälschungen ist aber eben auch das gegenteilige Ergebnis vertretbar. Aus Sicht der Betroffenen gab es kein milderes Mittel. Es gab auch objektiv keine Möglichkeit, vorrangig einen etwaigen Instanzenzug gegen dieses Unrecht zu beschreiten. Richter, die maßnahmenkritische Urteile gefällt haben, wurden medienwirksam sogar mit Hausdurchsuchungen überzogen. Senaten wurde die Zuständigkeit entzogen (wenn auch mit anderer Begründung), nachdem sie 2G Regelungen gekippt haben. Erfahrene Gesundheitsamtsleiter wurden abgesetzt/versetzt. Es gab also faktisch keine Möglichkeit, im Instanzenzug die unmittelbare Gefahr zu beseitigen.

Wieviele der offiziell als geimpft Ausgewiesenen in Wahrheit einen gefälschten Impfpass haben, ist unbekannt. Es gab auf jeden Fall eine ganze Reihe von Skandalen, vor allem in der sog. „High Society“, in denen sich Chefärzte gegenseitig Impfzertifikate ausstellten, und Unternehmer und Politiker sich Impfzertifikate kauften; in Spanien und Kanada sind dsbzgl. große Ringe aufgeflogen. Auch in Deutschland kursierten Adressen von Ärzten, die die Impfbestätigung ohne Impfung ausstellten, relativ leicht verfügbar. Selbst die digitalen Zugangsbestätigungen waren von fast Anfang an oftmals gefälscht, weil ein Root-Zertifikat der EU bereits zu Beginn der Impfkampagne abhanden kam. Der Rechtsanwalt Carsten Jakob der Kanzlei Wellmann und Kollegen vertritt nun die Auffassung, dass gemäß §34 StGB („Rechtfertigender Notstand“) die Fälschungen nicht geahndet werden können, weil im Widerstreit der vielen schutzberechtigten Rechtsgüter (Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum) die Bürger zur quasi Notwehr berechtigt gewesen wären. Hinzu kommt, dass es von fast Anfang der Impfkampagne an unklar war, ob die Impfung einen Fremdschutz bietet, das wurde sogar niemals untersucht, wie von Pfizer vor dem EU-Parlament bestätigt, und ist mittlerweile bewiesen (dass die Impfung keinen Fremdschutz bietet), aber eben dieser glatt gelogene  bzw. frei erfundene Fremdschutz wurde durch die Politik als Rechtsgut für die Ausgrenzung der Ungeimpften herangezogen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert