Irreale Ansprüche

https://www.wbs.legal/wettbewerbsrecht/olg-muenchen-ordnungsgeld-wegen-werbung-im-website-cache-69281/

Die Pflicht, Cache-Inhalte im Zusammenhang mit Unterlassungstiteln zu überwachen und gegebenenfalls zu entfernen, entspreche der ständigen Rechtsprechung, wie das OLG ausführt. Ein Schuldner, der durch einen solchen Titel gebunden ist, stehe in der Verantwortung, sich darüber zu informieren, wie er seinen Verpflichtungen aus dem Titel vollständig nachkommen könne. Er hafte sowohl für Vorsatz als auch für Fahrlässigkeit und kann sich nicht auf einen vermeidbaren Verbotsirrtum berufen, so das OLG.

Dieses Urteil wirkt auf mich weltfremd bzw. technisch inkompetent. Wie sollte jemand den Cache seines externen Betreibers löschen? Wie ist es mit CDNs oder mit Archivierungsdiensten, wie z.B. archive.org? Und überhaupt, was ist mit den Milliarden von lokalen Browser-Caches weltweit? Ich finde außerdem die Aussage des Beklagten, der Cache würde sich nicht auf die Nutzer auswirken, befremdlich, wofür wäre der Cache sonst da? Aber auch das Gericht scheint nicht zu wissen, dass das gesamte Internet an zig Knotenpunkten Caches aufweist, und niemand global darauf Einfluss nehmen kann. Mehr als die Inhalte zu entfernen, und dann ausreichend Zeit vergehen zu lassen, damit die Änderung in allen Caches (automatisch!) nachgezogen werden kann, kann man nicht verlangen, finde ich.

Dennoch ist das nur eines von vielen Beispielen, für die das althergebrachte materielle Recht in der digitalen Welt scheitert.

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